Leider macht es einem die deutsche Rechtsprechung nicht immer einfach mit der Bloggerei. Die Kommentar-Benachrichtigung via E-Mail (realisiert mit dem WP-Plugin “Subscribe To Comments”) musste (zumindest vorerst) deaktiviert werden. Warum? Nun, lest selbst.
Danke für euer Verständnis.

{ 11 Kommentare… lese sie unten oder schreibe selbst einen }
schade drum … war ne gute funktion
Wordpress bringt doch in Version 2.7 genau so eine Funktion mit! Also dauert es nicht mehr lang, hoffen wir das da die Überprüfung geregelt ist (obwohl ich mir nicht vorstellen kann wie das relisiert werden soll – weil das bedeutet ja ne Bestätigungsmail… etc. – umständlich!)
Ja, dieses “Double-Opt-In”-Verfahren ist Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit in Deutschland. Ziemlich umständlich für diese Funktion.
typisch deutsch… Gesetze Gesetze Gesetze…
in dem Artikel ist ja auch eine Alternative genannt (mit Double-Opt-In) wäre die nicht was?
Bin überrascht wieviele Leute das scheinbar doch genutzt haben. Ich hatte da nie Lust drauf, vor allem weil man wenn man es mal fälschlicherweise aktiviert hat immer so mit Mails zugeballert wurde.
Vielleicht eine Chance für Dienste wie CoComment.com ?
Ob man nun das anwaltliche Verhalten mag oder nicht, Double-Opt-In ist gut und sinnvoll und dieses Plugin unterstützt es nicht.
Sicher ist D-O-I gut, alles spricht dafür. Mich stört allein der Umstand, dass Abmahnungen immer gleich mit der großen Kostenkeule verbunden sind.
Ich benutze den RSS Feed für Kommentare. Da bekommt man natürlich alle ab, fand ich aber immer schon handlicher als Emails.
Commentmailer hilft. Bietet auch Double-Opt-In.
Ich bin Österreicher, also will ich diese Funktion sofort wieder haben!
Typisch deutsche Reglementierungswut!
{ 9 Trackbacks }